„Neues zum Erwachsenenvertretungsrecht“
(Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Ehegattenvertretungsrecht)Volljährige Menschen können sich in aller Regel nur selbst rechtlich vertreten, das heißt, rechts-verbindliche Entscheidungen in eigenen Angelegenheiten treffen. Wie sieht jedoch eine solche Vertretung aus, wenn der/die Betroffene aufgrund schwerer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann? Neben der Vorsorgevollmacht und der gesetzlichen Betreuung gibt es nun auch im Rahmen des neuen Ehegattenvertretungsrechts die Möglichkeit einer rechtlichen Vertretung durch Dritte. Im Vortrag wird der Referent Martin Eisenbeis vom Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) Neunkirchen ausführlich zu den Neuerungen im Erwachsenenvertretungsrecht informieren, insbesondere zum Ehegattenvertretungsrecht. Aber auch das Betreuungsrecht allgemein und die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht wird er beleuchten. Wie immer haben Sie Gelegenheit Ihre Fragen zu stellen und sie mit dem Publikum zu diskutieren. Es erwartet Sie ein informativer, praxisnaher Vortrag, bei dem Sie ausgiebig Gelegenheit haben persönlich mit dem Referenten in Kontakt zu treten und ggfls. auch einen Termin für ein weiterführendes Gespräch zu vereinbaren oder seine monatliche Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Illingen zu buchen (bitte beachten Sie die gesonderten Presseankündigungen in den Illinger Seiten hierzu).Diese Veranstaltung ist eine Kooperation zwischen der Gemeinde Illingen und der VHS Illingen e.V.
Die Veranstaltung ist kostenlos, es wird um Anmeldung unter 06825/409126 oder -409125 gebeten.
1 Tag, 13.03.2024 Mittwoch, 15:00 Uhr1 Tag, 13.03.2024 Mittwoch, 15:00 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Martin Eisenbeis | |||
241.01.04 | |||
Der Vortrag ist kostenlos |